Vertretungskonzept

der Erzbischöflichen Maria-Ward-Realschule St. Zeno Bad Reichenhall


Fast täglich muss Unterricht vertreten werden. Hierfür gibt es vielfältige Gründe:

  • Studienfahrten und daher Abwesenheit einiger Lehrkräfte
  • Durchführung von Projekten und Exkursionen
  • Prüfungen, z. B. Probeunterricht, Abschlussprüfungen
  • Fortbildungen und Tagungen von Lehrkräften
  • Erkrankungen von Lehrkräften

Für die Lehrkräfte heißt dies, dass sie oft neben ihrem Unterrichtspensum noch zusätzliche Vertretungsstunden übernehmen müssen, auch in Klassen, die sie nicht kennen.

Für Schüler/-innen bedeutet dies, dass sie sich, oft kurzfristig, auf die neue Situation einstellen müssen und manchmal das Gefühl haben, Vertretungsunterricht sei kein „richtiger“ Unterricht.

Eltern hören von ihren Kindern oft nur, dass ein Fach ausgefallen sei oder eine bestimmte Lehrkraft nicht anwesend war. Dass trotzdem Unterricht erteilt wurde, erfahren sie häufig nicht.


Mit diesem Vertretungskonzept möchten wir...

  • ... die Qualität und Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich erhalten, um damit Unterrichtsausfall zu verhindern.
  • ... die Belastung der Lehrkräfte durch zusätzlichen Vertretungsunterricht möglichst gering halten.
  • ... durch Transparenz und Vorinformationen das Verständnis für z. T. schwierige Situationen im Kollegium, bei Schüler/-innen und Eltern schaffen.
  • ... die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus stärken.
  • ... die Jugendlichen darin unterstützen, Teile ihrer Lernprozesse in zunehmender Eigenverantwortlichkeit zu gestalten.

Maßnahmenkatalog

  • Zusätzlicher Unterricht durch eine andere Lehrkraft der Klasse (z. B. statt ausgefallenem Englischunterricht das Fach Mathematik)
  • Unterricht im gleichen Fach durch eine andere Fachlehrkraft (ein anderer Englischlehrer springt ein)
  • Zusätzliche Übungen und Wiederholungen durch Arbeitsaufträge der abwesenden Lehrkraft (z. B. Aufgaben im Englischbuch, Arbeitsblätter)
  • Thematisierung wichtiger Fragestellungen (pädagogische Themen, Methodenkompetenz, Verkehrserziehung, tagesaktuelle Ereignisse etc.) durch den Vertretungslehrer
  • Eigenständiges Bearbeiten (nur für 10. Klassen, ohne Anwesenheit einer Lehrkraft) von z. B. Übungsaufgaben und Abschlussprüfungsarbeiten aus den Vorjahren
  • Nur der Wahlunterricht am Nachmittag entfällt, wenn Lehrkräfte z. B. auf Fortbildungen, Klassenfahrten bzw. erkrankt sind oder Lehrerkonferenzen stattfinden
  • Eine Integrierte Lehrerreserve, d. h. Lehrkräfte, die in ihrem Stundenbudget feste Vertretungsstunden vorgesehen haben, steht für unsere Schule leider nicht zur Verfügung

Durchführung und Organisation

  • Der wöchentliche Vertretungsplan (am „Schwarzen Brett“) wird bei Bedarf am Vortag bis spätestens Unterrichtsende aktualisiert, damit sich Schüler/-innen darauf einstellen können.
  • Für Lehrkräfte gibt es täglich eine Bereitschaft (Präsenz) in der 1. Stunde. In einem unvorhersehbaren Krankheitsfall hat diese Lehrkraft dann die Vertretung in der ersten Stunde.
  • Nicht anwesende Lehrkräfte werden vorrangig von Lehrkräften vertreten, die aufgrund der Abwesenheit von Klassen (Praktikum, Studienfahrten, Exkursionen…) freigesetzt sind.
  • Lehrkräfte, die aus dienstlichen Gründen (z. B. Fortbildungen) nicht anwesend sind, stellen Vertretungsmaterial (Aufgaben) zur Verfügung.
  • Falls eine Lehrkraft länger nicht dienstfähig ist, werden in den Hauptfächern fachspezifische Lehrkräfte eingesetzt, die den Unterricht regulär fortführen und auch Leistungsnachweise abhalten können. Bei Bedarf kommt es hierbei auch zu einer Umstellung des Stundenplans.
  • Sollten einmal besonders viele unvorhersehbare Vertretungen anfallen, können Mitführungen von Klassen erfolgen.
  • Unterrichtsausfall entsteht nur in Extremfällen für einzelne (höhere) Klassen, wenn keine Vertretungsmöglichkeit mehr gegeben ist oder weitere zusätzliche Vertretungen für einzelne Lehrkräfte unzumutbar wären.
  • Für die 5. und 6. Klassen gibt es am Vormittag prinzipiell keinen Unterrichtsausfall.
  • Zusammengefasst werden Vertretungen, wenn möglich, nach folgender Reihenfolge geplant:

  1. Freigesetzte Lehrkräfte bei Abwesenheit einer Klasse
  2. Klasseneigene Lehrkräfte
  3. Fachkollegen des zu vertretenden Kollegen
  4. Fachfremde Lehrkräfte
  5. Arbeitsaufträge für die Klasse und Mitführung der Klasse


Wichtig für Schülerinnen und Schüler

  • Vertretungsunterricht ist verbindlicher Unterricht, bei dem die gleichen Pflichten bestehen wie beim planmäßig erteilten Unterricht.
  • Vor dem Verlassen der Schule ist der Vertretungsplan für den Folgetag einzusehen.
  • Material für die vorgesehene Unterrichtsstunde ist immer mitzubringen (z. B. Buch bzw. Arbeitsbuch, Heft, Zirkel).
  • Die Betreuung im Tagesheim (einschließlich Mittagessen) findet von Montag bis Donnerstag immer statt.